DIGI-Zuschuss

Attraktive Fördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 €

Was wird gefördert?

Ziel vom DIGI-Zuschuss ist es, Betrieben die Möglichkeit zu bieten, ihren individuellen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens zu realisieren.

Gefördert werden folgende Digitalisierungsmaßnahmen:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende.

Eine umfangreiche Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen ist im jeweils gültigen Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen zu finden.

Wer wird gefördert?

Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Als KMU gelten für den DIGI-Zuschuss folgende Unternehmen:

  • weniger als 250 Beschäftigte
  • max. 50 Mio. € jährlicher Umsatz oder 43 Mio. € jährliche Bilanzsumme
  • Bei Verbund- und Partnerunternehmen sind gesonderte Regelungen zu beachten.

Diese und die allgemeinen Regelungen zur „KMU-Definition“ sind in einem Informationsblatt der WIBank zusammengestellt.

In 5 Schritten zur Förderung

Erstgespräch

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Antrag

Gemeinsam stellen wir mit Ihnen den Förderantrag.

Genehmigung

Nach Genehmigung des Antrags erfolgt der Start des Projekts.

Konzeption

Wir planen mit Ihnen die nächsten strategischen Schritte.

Realisierung

Umsetzung des auf Sie abgestimmten Projekts.

Fragen und Antworten

Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Als KMU gelten für den DIGI-Zuschuss folgende Unternehmen:

• weniger als 250 Beschäftigte

• max. 50 Mio. € jährlicher Umsatz oder 43 Mio. € jährliche Bilanzsumme

• Bei Verbund- und Partnerunternehmen sind gesonderte Regelungen zu beachten.

Diese und die allgemeinen Regelungen zur „KMU-Definition“ sind in einem Informationsblatt der WIBank zusammengestellt.

Gefördert werden folgende Digitalisierungsmaßnahmen:

• die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,

• die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,

• die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende.

Eine umfangreiche Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen ist im jeweils gültigen „Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ zu finden.

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe können einen Zuschuss für förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen in Höhe von max. 10.000 € erhalten.

Gefördert werden Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Sachausgaben.

1. Bewerbung zur Antragsstellung

Zunächst muss sich das Unternehmen für eine Antragstellung bewerben und die stichtagsbezogenen Förderaufrufe beachten.

Für das Jahr 2022 sind es folgende Termine:

• 30.08.2022

Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs von 9:00 Uhr bis 9:00 Uhr des Folgetages für 24 Stunden verfügbar.

Jedes erfolgreich registrierte Unternehmen erhält eine E-Mail-Bestätigung.

2. Zufallsauswahl aus den eingegangenen Bewerbungen

Alle registrierten Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss einem Zufallsauswahlverfahren unterzogen. Im Zuge dessen werden diejenigen Bewerbungen ermittelt, die zu einem Antrag aufgefordert werden können.

Alle registrierten Unternehmen werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.

3. Einreichung Förderantrag

Nach dem Auswahlverfahren erhalten die zum Antrag aufgeforderten Unternehmen eine E-Mail mit positivem Auswahlergebnis und eine Erläuterung zur Anmeldung und anschließender Antragstellung im Kundenportal der WIBank.

Sie möchten das volle Potential des DIGI-Zuschusses ausschöpfen?

Dann lassen Sie sich von uns zu den Möglichkeiten unverbindlich beraten.

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