In der zweiten Augusthälfte erhielten viele Unternehmen eine unerwartete E-Mail vom Regierungspräsidium – so ungewöhnlich formuliert, dass sie zunächst oft für eine Fälschung gehalten wurde. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, die während der Corona-Zeit gewährten Soforthilfen kurzfristig zurückzuzahlen.
Viele Unternehmer fragen sich daher zu Recht, ob sie die Rückzahlung tatsächlich leisten müssen – insbesondere dann, wenn sie damals korrekte Angaben gemacht haben und die Soforthilfe nachweislich benötigt wurde.
In dieser Folge klären wir gemeinsam mit Michael Graf und Rechtsanwalt Frank Cieslik von der Kanzlei UP12 aus Hanau, was Unternehmerinnen und Unternehmer tun können, wenn auch sie eine solche E-Mail erhalten haben.
Frank Cieslik studierte Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt und wurde 2017 als Rechtsanwalt zugelassen. Zuvor absolvierte er eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und arbeitete mehrere Jahre in der hessischen Landesverwaltung, wo er auch die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt erfolgreich abschloss.
Sein Referendariat führte ihn u. a. zum Vorsitzenden Richter der Baukammer am Verwaltungsgericht Frankfurt. Fundierte Praxiserfahrung im besonderen Verwaltungsrecht sammelte er in der Public-Law-Praxis einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt. Durch über zehn Jahre Kommunalpolitik – davon sechs Jahre als Fraktionsvorsitzender – verfügt er zudem über umfassende Kenntnisse im Kommunalrecht.
Vor seinem Wechsel zu UP12 Legal war er in einer der größten deutschen Kanzleien im Immobilienrecht tätig, mit Schwerpunkten im privaten und öffentlichen Baurecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit 2019 verantwortet er bei UP12 Legal das Öffentliche Recht, insbesondere das Öffentliche Baurecht, sowie das Bau- und Architektenrecht und ist berechtigt, den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Wenn man 100 Menschen, die ihn kennen, fragt, welches Wort ihnen einfällt, wenn sie an Michael Graf denken, wird man von 100 Personen das Wort „Netzwerk“ hören. Neben vielen anderen sehr positiven Eigenschaften, die er mitbringt, ist seine herausragendste Fähigkeit, dass er ein unglaublicher Netzwerker ist. Zu jedem Thema hat er garantiert mindestens einen Kontakt, den er vermitteln kann.
Dieses große Netzwerk hat ihm aber auch selbst neues Wissen verschafft – zum Beispiel im Bereich Unternehmensverkauf. Wie er mir neulich ganz nebenbei erzählte, hat er gerade im Thema „Verkauf von kleinen Unternehmen“ unglaublich viel Wissen und Erfahrung aufgebaut. Und – wie könnte es anders sein – er hat diverse Experten an der Hand, falls sein eigenes Wissen einmal nicht mehr ausreichen sollte.
Grund genug für mich, genau ihm die oben erwähnte Challenge zu stellen und ihn in meinen Podcast einzuladen.